Die Achtung der Menschenrechte gehört zur DNA unseres Unternehmens
Die Achtung der Menschenrechte ist für GEA ein integraler Bestandteil der DNA des Unternehmens. Wer „Engineering for a better world“ als Ziel hat, kann nur dann einen wirksamen Beitrag zu einer besseren Welt leisten, wenn auch alle, die mit unserem Unternehmen in Kontakt stehen, die Menschenrechte respektieren. Das heißt alle Beschäftigten ebenso wie alle Mitarbeitenden von Firmen, die in unserem Auftrag tätig sind, alle Lieferanten und alle Kunden. Konkret bedeutet das die Ablehnung von Kinder- oder Zwangsarbeit und Menschenhandel, die Berücksichtigung geltender Schutzvorschriften bei der Beschäftigung von Jugendlichen, die Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt und Diskriminierung, die Anerkennung des Rechts auf faire Arbeitsbedingungen im Hinblick auf existenzsichernde Löhne wie auch die Einhaltung von Arbeits- und Ruhezeiten und einen sicheren Arbeitsplatz für alle Beschäftigten. Zudem zählt GEA auch die Vereinigungsfreiheit, den Schutz indigener und lokaler Gemeinschaften sowie eine saubere Umwelt zu den grundlegenden Menschenrechten. Für deren Achtung setzt sich GEA gemeinsam mit dem Konzernbetriebsrat und dem Europäischen Betriebsrat ein.
Im Jahr 2022 hat sich GEA auf die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) vorbereitet und verschiedene Maßnahmen eingeleitet und umgesetzt. Diese Vorbereitungen haben unter anderem die Konformität mit dem LkSG im Jahr 2023 ermöglicht. Die Risiken zu Menschenrechtsverstößen im eigenen Geschäftsbetrieb wie auch in der Lieferkette hat GEA mit einem eigenen Managementprozess untersucht.
Mit dem seit 2022 sowohl für unsere Lieferkette als auch für unsere eigenen Geschäftsbereiche geltenden Risikomanagementansatz vergrößern wir die uns derzeit zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, Verstöße gegen Menschen- oder Umweltrechte.Stefan Klebert
Vorstandsvorsitzender
Bericht