Seit 2006 regelt die F-Gas-Verordnung (EG) Nr. 842/2006 die Verwendung von fluorierten Gasen (F-Gase) in Systemen wie Klimaanlagen, Kühlsystemen oder Feuerlöschanlagen. In dieser Verordnung sind die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und Kompetenzen (z. B. Dichtheitsprüfungen, Personalschulung und -zertifizierung) festgelegt. Die wärmeabsorbierenden Eigenschaften der fluorierten Kohlenwasserstoffe tragen zum Treibhauseffekt und zur Erderwärmung bei, und daher müssen die von ihnen in die Atmosphäre abgegebenen Emissionen in Grenzen gehalten werden.
Die überarbeitete F-Gas-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Sie hat zum Ziel, dass bis 2030 nur noch 21 % der im Jahr 2015 verwendeten Menge an fluorierten Gasen im Umlauf ist. Die aktualisierte Verordnung umfasst die Reduzierung der in Verkehr gebrachten F-Gase sowie die Beschränkung neuer Geräte und Dienstleistungsprodukte, die F-Gase verwenden. Dies wird dazu beitragen, die Emission von F-Gasen von einem 182,5 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent im Jahr 2015 auf ein 38,3 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent im Jahr 2030 zu reduzieren.
Am 30. März 2023 stimmte das EU-Parlament den verschärften Vorschriften für PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) in Kühl- und Klimaanlagen in den nächsten fünf Jahren zu. Dies wird zu weiteren Beschränkungen und Verboten führen. So werden beispielsweise nach 2027 keine neuen stationären Kühlanlagen mit PFAS-Kältemitteln mehr erlaubt sein, neben anderen Änderungen, die sich auf zahlreiche Branchen auswirken. Dies signalisiert eine deutliche Abkehr von synthetischen Gasen und eine Hinwendung zu natürlichen Alternativen.
Fluorierte Gase haben einen entscheidenden Nachteil: Sie tragen massiv zum Treibhauseffekt, d.h. zur Erderwärmung bei. Dies spiegelt sich in verschiedenen Rechtsinstrumenten wie der F-Gas-Verordnung, in Verboten für das Nachfüllen bestimmter Kältemittel (z. B. R22), in den nationalen und internationalen CO2-Reduktionszielen (Kyoto-Protokoll und Pariser Abkommen) oder in Vorgaben zum Schutz der Ozonschicht (Montreal-Protokoll) wider.
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