Pressemitteilungen des Konzerns
19 Jun 2019
Das Unternehmen hegt großes Verständnis und Mitgefühl für die gesundheitlichen Probleme des Klägers, hält jedoch unverändert daran fest, dass die von ihm verkauften Produkte dem Kläger keinen Schaden zugefügt haben, was auch dem Gericht und der Jury gegenüber vorgebracht wurde. Das Urteil unterliegt Post-Trial- und Berufungsverfahren und ist daher weder endgültig noch vollstreckbar. GEA wird ihre Rechte vor Floridas Berufungsgerichten geltend zu machen.
Vor dem Hintergrund ähnlicher Rechtsstreitigkeiten bei anderen Unternehmen gehen GEA und ihre Rechtsberater davon aus, dass das Urteil von einer höheren Instanz entweder aufgehoben oder zumindest der zugesprochene Schadenersatz beträchtlich reduziert wird. Es wird erwartet, dass das Verfahren vor einem höheren Gericht innerhalb eines Zeitraumes von etwa zwei Jahren zu einem rechtskräftigen Urteil führt.
Die EBITDA-Prognose der GEA Group bleibt unverändert.
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