Ad-hoc-Mitteilung
07 Nov 2023
Das Programm soll im November 2023 mit einer ersten Tranche in Höhe von bis zu 150 Mio. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten) starten, die innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein soll.
Zugleich hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass sowohl die im Rahmen des Programms neu zu erwerbenden Aktien als auch die derzeit von der Gesellschaft gehaltenen 8.161.096 eigenen Aktien (entspricht rund 4,52 % des Grundkapitals) ohne Herabsetzung des Grundkapitals eingezogen werden sollen. Diese Aktien wurden im Rahmen des Aktienrückkaufs 2021/2022 erworben. Das Volumen des damaligen Rückkaufs betrug insgesamt rund 300,5 Mio. EUR.
Der Aktienrückkauf soll im Einklang mit den Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der EU-Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014) in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung der EU-Kommission (Verordnung (EU) 2016/1052) erfolgen. Die Gesellschaft wird regelmäßig über den Verlauf des Aktienrückkaufprogramms auf ihrer Internetseite www.gea.com informieren.
Media Relations
GEA Group Aktiengesellschaft
Peter-Müller-Str. 12
40468
Düsseldorf
Germany
+49 211 9136-0
GEA ist weltweit einer der größten Systemanbieter für die Nahrungsmittel-, Getränke- und Pharmaindustrie. Der 1881 gegründete und international tätige Technologiekonzern fokussiert sich dabei auf Maschinen und Anlagen sowie auf anspruchsvolle Prozesstechnik, Komponenten und umfassende Service-Dienstleistungen.
Das Programm soll im November 2023 mit einer ersten Tranche in Höhe von bis zu 150 Mio. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten) starten, die innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein soll.
Zugleich hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass sowohl die im Rahmen des Programms neu zu erwerbenden Aktien als auch die derzeit von der Gesellschaft gehaltenen 8.161.096 eigenen Aktien (entspricht rund 4,52 % des Grundkapitals) ohne Herabsetzung des Grundkapitals eingezogen werden sollen. Diese Aktien wurden im Rahmen des Aktienrückkaufs 2021/2022 erworben. Das Volumen des damaligen Rückkaufs betrug insgesamt rund 300,5 Mio. EUR.
Der Aktienrückkauf soll im Einklang mit den Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der EU-Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014) in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung der EU-Kommission (Verordnung (EU) 2016/1052) erfolgen. Die Gesellschaft wird regelmäßig über den Verlauf des Aktienrückkaufprogramms auf ihrer Internetseite www.gea.com informieren.
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