Corporate Governance
Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst verpflichtet deutsche Unternehmen in einer gewissen Größenordnung, darunter auch mehrere Firmen der GEA Group, zur Definition von Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Vorstand bzw. in der Geschäftsführung sowie in den beiden unmittelbar darunter liegenden Führungsebenen, sowie zur Festlegung von Zielterminen für die Erreichung der jeweiligen Frauenquote.
Für das unterrepräsentierte Geschlecht im Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft gilt eine gesetzliche Mindestquote von 30 Prozent, die seit dem 1. Januar 2016 immer dann zu beachten ist, wenn das Unternehmen ein ausscheidendes Aufsichtsratsmitglied ersetzen will. Dementsprechend wurde die Zielquote für den Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft, sowie auch der Zeitraum für ihre Umsetzung, vom Aufsichtsrat festgelegt, während der Vorstand dies für die beiden obersten Führungsebenen des Unternehmens tat. Auch für die anderen betroffenen Unternehmen der GEA Group wurden die Zielquoten für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand bzw. in den beiden obersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands, sowie die jeweiligen Umsetzungszeiträume, fristgerecht festgelegt.
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