Risk management

Finanzwirtschaftliche Risiken

Finanz- wirtschaftliche Risiken

Grundsätze finanzwirtschaftlichen Risikomanagements
Um die finanziellen Risiken konzernweit zu kontrollieren und dabei Risiken weitgehend zu begrenzen oder abzusichern, hat der Vorstand ein wirksames Regelwerk in Form von Richtlinien aufgestellt. Die Zielsetzungen für den Vermögensschutz, die Beseitigung von Sicherheitslücken und die Effizienzsteigerungen bei Erkennung und Analyse von Risiken sowie die entsprechenden Organisationsformen, Zuständigkeiten und Kompetenzen sind klar definiert. Dabei wird den Prinzipien der Systemsicherheit, Funktionstrennung, Nachvollziehbarkeit und unverzüglichen Dokumentation gefolgt.

Also weltweit tätiger Konzern ist die GEA Group im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Währungsrisiken, Zinsrisiken, Warenpreisrisiken, Kreditrisiken und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, diese Risiken durch den geeigneten Einsatz von derivativen und nicht-derivativen Sicherheitsinstrumenten zu reduzieren. Eine Quantifizierung der finanzwirtschaftlichen Risiken des Konzerns findet sich in Abschnitt 3 des Konzernanhangs.

Die im Folgenden aufgeführten finanzwirtschaftlichen Risiken sind in der Bruttobetrachtung für die GEA grundsätzlich sowohl als erheblich als auch als wahrscheinlich einzustufen. Infolgedessen werden diese Risiken insgesamt als hoch klassifiziert.

Währungsrisiken
Die Internationalität der Geschäftstätigkeit der GEA Group bringt neben Zahlungsströmen in Euro auch eine Vielzahl von Zahlungsströmen in anderen Währungen, insbesondere in US-Dollar, mit sich. Die Absicherung der hieraus resultierenden Wechselkursrisiken ist wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements. Nach der konzerneinheitlichen Richtlinie für das zentral gesteuerte Devisenmanagement innerhalb der GEA Group besteht grundsätzlich für alle Konzerngesellschaften eine Sicherungspflicht von Fremdwährungspositionen zum Zeitpunkt ihrer Entstehung, um Preise auf Basis von Sicherungskursen festzuschreiben. Die Sicherung von Währungsrisiken erfolgt für bilanzierte Grundgeschäfte, bilanzunwirksame feste Verpflichtungen sowie für erwartete und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende geplante Transaktionen. Die Sicherungszeiträume richten sich grundsätzlich nach der Laufzeit des Grundgeschäfts und betragen in der Regel bis zu 12 Monate, können aber in Ausnahmefällen auch deutlich darüber hinausgehen. Trotzdem können Veränderungen der Währungskurse die Absatzmöglichkeiten innerhalb des Euroraums beeinflussen. Die im Gebiet der Europäischen Währungsunion ansässigen verbundenen Konzernunternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, alle offenen Positionen aus Lieferungs- und Leistungsgeschäften in den wesentlichen Transaktionswährungen dem Zentralbereich Finanzen der GEA Group anzudienen. Diese Positionen werden laufzeitkongruent, in Abhängigkeit vom Sicherungszweck der Derivate und der damit verbundenen Art der bilanziellen Behandlung zum überwiegenden Teil in direkter Zuordnung an Banken weitergeleitet. Sie können auch im Rahmen eines Portfolio-Hedge-Ansatzes abgesichert werden. Die Absicherung von Geschäften oder Finanztransaktionen von Tochterunternehmen außerhalb der Europäischen Währungsunion erfolgt ebenfalls in enger Abstimmung mit dem Zentralbereich Finanzen.

Zinsrisiken
Aufgrund der weltweiten Geschäftsaktivitäten der GEA Group erfolgen Liquiditätsbeschaffung und -anlage an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten in verschiedenen Währungen – überwiegend aber in EUR – und mit unterschiedlichen Laufzeiten. Die hieraus resultierenden Finanzverbindlichkeiten sowie Geldanlagen sind grundsätzlich einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt, das von dem zentralen Zinsmanagement zu bewerten und zu steuern ist. Dabei können zur Absicherung des Zinsrisikos fallweise derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden, um die Zinsvolatilitäten und Finanzierungskosten der entsprechenden Grundgeschäfte zu reduzieren. Derartige Zinssicherungsinstrumente dürfen nur vom Zentralbereich Finanzen abgeschlossen werden.

Kreditrisiken
Finanzinstrumente sind grundsätzlich einem Ausfallrisiko aus der möglichen Nichterfüllung seitens der anderen Vertragspartei ausgesetzt. Ziel des im Zentralbereich Finanzen der GEA Group verwendeten Kontrahentenlimit-Systems ist es, fortlaufend das Kontrahentenausfallrisiko einzuschätzen und zu steuern. Je Kontrahent ist eine maximale Risikogrenze festgelegt. Diese leitet sich überwiegend aus der Bonitätseinstufung anerkannter Rating-Agenturen und Credit Default Swaps (CDS) ab. Bei Überschreiten des individuellen Limits werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Die Bonität potentieller Kunden wird im Rahmen eines internen Risk Board-Verfahrens vor Auftragsannahme geprüft. Darüber hinaus kommt ein aktives Forderungsmanagement unter Einbezug von echtem Factoring, echter Forfaitierung sowie Kreditversicherungen zum Einsatz. Im Exportgeschäft werden ferner bestätigte und unbestätigte Akkreditive sowie Bürgschaften, Garantien und Deckungszusagen auch von Exportkreditagenturen wie z. B. Euler Hermes eingesetzt. Neben der lokalen Überwachung durch die jeweilige Tochtergesellschaft überwacht die GEA Group die wichtigsten Ausfallrisiken auch auf Konzernleitungsebene, um eine eventuelle Kumulierung von Risiken besser steuern zu können. Da die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber einer großen Anzahl von Kunden aus unterschiedlichen Branchen und Regionen bestehen, ist keine Konzentration von Risiken gegeben. Konkreten Ausfallrisiken wird durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Reduzierung von Ausfallrisiken bei derivativen Finanzinstrumenten werden diese nur mit renommierten Finanzinstitutionen abgeschlossen, deren Kreditwürdigkeit durch das zuvor beschriebene Kontrahentenlimit-System als sicher eingestuft und die fortlaufend überwacht werden. Das maximale Ausfallrisiko der finanziellen Vermögenswerte ist auf deren Buchwert begrenzt.

Liquiditätsrisiken
Liquiditätsrisiken entstehen für die GEA Group, wenn Zahlungsverpflichtungen aufgrund unzureichender Verfügbarkeit von liquiden Mitteln nicht erfüllt werden können. Das Management dieses Risikos ist Aufgabe des Zentralbereichs Finanzen. Auf Basis einer mehrjährigen Finanzplanung sowie einer rollierenden monatsgenauen Liquiditätsplanung werden liquide Mittel disponiert sowie Kreditlinien gesteuert. Die Mittel werden anschließend den Gesellschaften von der Konzernleitung zur Verfügung gestellt. Um die Verwendung der liquiden Mittel und die Aufnahme von Krediten innerhalb der GEA Group zu optimieren, sind in einer zunehmenden Reihe von Ländern Cash-Pools eingerichtet. Um Liquiditätsrisiken zu verringern, setzt die GEA Group auch in der Zukunft unterschiedliche Finanzierungsinstrumente ein, so dass eine Diversifikation der Finanzierungsquellen erreicht und Fälligkeiten entzerrt werden. Quartalsweise werden die Auswirkungen möglicher Risikoszenarien auf die Liquiditätsentwicklung simuliert. Dabei werden alle Informationen des internen Risikomanagements sowie interne und externe Informationen zu möglichen Markt- und sonstigen externen Risiken berücksichtigt. Der Vorstand hat darauf basierend feste Regeln mit dem Aufsichtsrat vereinbart, in welchem Ausmaß liquide Mittel und langfristige Kreditlinien zur Deckung möglicher Liquiditätsrisiken vorzuhalten sind.


Steuerliche Risiken
Die jeweiligen nationalen Steuergesetzgebung können die Nutzbarkeit von Verlustvorträgen und damit die Werthaltigkeit der im Konzernabschluss aktivierten latenten Steuern und die laufende Besteuerung beeinflussen. Außerdem könnte durch zukünftige Änderungen in der Anteilseignerstruktur die Nutzung der inländischen Verlustvorträge stark reduziert oder auch unmöglich gemacht werden (§ 8c KStG). Die Nutzbarkeit der US-amerikanischen Verlustvorträge könnte ebenfalls durch Änderungen in der Struktur der Anteilseigner eingeschränkt werden, da in den USA die Regelung der Sec. 382 IRC (Change of Ownership) auch auf die GEA Group Aktiengesellschaft Anwendung findet. Darüber hinaus besteht in Deutschland und im Ausland aufgrund der verschärften Finanznot der öffentlichen Haushalte, des sich daraus ergebenden Reformdrucks sowie einer erkennbaren erhöhten Aufmerksamkeit der Finanzbehörden für die Zukunft erhebliche Unsicherheit über die Entwicklung und Anwendung der Steuergesetzgebung. Die dargestellten steuerlichen Risiken können erhebliche Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage der GEA haben. Der Eintritt wesentlicher Belastungen wird als eher unwahrscheinlich erachtet.

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